Aktuelles & News

Hier informieren wir Sie über aktuelle Änderungen in der Corona-Krise

Mietverwaltung

Vorerst keine Kündigung bei Corona-bedingten Mietschulden

  • Vermieter sollen Mietern vorerst nicht kündigen dürfen, wenn diese ihre Miete wegen der Corona-Krise nicht zahlen können.
  • Mieter müssen einen Zusammenhang mit Corona glaubhaft machen.
  • Die Bundesregierung kann den Zeitraum für die Kündigungsbeschränkung verlängern.
  • Mieter müssen die fehlende Miete bis Juni 2022 nachzahlen.

WEG-Verwaltung

  • Der zuletzt bestellte Verwalter im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes bleibt bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt.
  • Der zuletzt von den Wohnungseigentümern beschlossene Wirtschaftsplan gilt bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans fort.

Das hat der Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat keine Einwände. Am 27.03.2020  stimmt  die Länderkammer abschließend ab. *Ausführliche Informationen stellen wir in unserem Infoportal zur Verfügung!

Corona Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige

Die Umsetzung der Corona-Soforthilfen des Bundes für (Solo-) Selbständige, Freiberufler, Kleinunternehmer sowie Land- und Forstwirte steht:  BMWi und BMF haben sich am 29.03.2020 mit den Ländern auf eine Verwaltungsvereinbarung geeignet.


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Booysen Hausverwaltung & Immobilien GmbH & Co. KG

kompetent · zuverlässig · seriös

Seit 20 Jahren verwalten wir Grundstücke und Gebäude für Wohnungseigentümer und Gewerbe in ganz Deutschland. Einige davon schon von Anfang an. Nur Kompetenz bei Haus- und Gebäudetechnik, Kenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen und absolute Zuverlässigkeit schafft so großes Vertrauen. Für dieses Vertrauen bedanken wir uns herzlich bei unseren Kunden! Wir werden Sie auch in Zukunft nicht enttäuschen und sind immer für Sie da.