Verwaltung einzelner Mietwohnungen / -häuser

28932533_s (1) -quer

Sie sind Besitzer einer oder mehrerer Eigentumswohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft und haben diese vermietet? Als Vermieter lassen Sie diese Mietswohnungen von uns verwalten. Die restlichen Wohnungen des Gebäudes oder Gebäudekomplexes werden nicht von uns verwaltet.

Unsere Leistungen der Sondermietenverwaltung

Forderungsmanagement

→ Abrechnungsservice

→ Renditesicherung