Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften

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Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer  Wohnungseigentumsanlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG):

 ♦ Nach §2 WEG wird die Gemeinschaft durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum gem. §3 WEG oder durch Teilung gem. §8 WEG begründet

 ♦ Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist teil rechtsfähig nach §10 Abs. 6 WEG

 Trotz gewisser Parallelen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Wohnungseigentümergemeinschaft ein Verband eigener Art.

Wir versichern dem Eigentümer bzw. der Gemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.

 Unsere Leistungen in der WEG-Verwaltungen:

→ Allgemeine Verwaltung

→ Juristische Verwaltung

→ Finanz- und Vermögensverwaltung

→ Technische Verwaltung