Allgemeine Aufgaben der Hausverwaltung

Allgemeine Verwaltungsaufgaben

 

Zu den allgemeinen Aufgaben der Immobilienverwaltung zählen vorwiegend die Kommunikation mit den Eigentümern und der Eigentumsgemeinschaft, das regelmäßige Abhalten von Eigentümerversammlungen, das Vertragswesen und die Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und der Buchhaltung.

Dies alles muss sachlich fundiert aufgearbeitet, transparent dargestellt und entsprechend den Wünschen der Eigentumsversammlung bzw. der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden.

 

 

Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen

♦ Teilnahme an Verwaltungsbeiratssitzungen

♦ Vorbereiten der ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung

♦ Einberufung der ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung

♦ Leitung und organisatorische Abwicklung der ordentlichen Versammlung

♦ Stellungnahme zu allen Tagesordnungspunkten auf der Versammlung

♦ Erstellung einer Niederschrift nach den Vorgaben des WEG

♦ Gewährung von Einsichtnahme in Niederschriften

♦ Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft

♦ Führen einer Beschlusssammlung

♦ Erstellung von Nachweisen nach § 35 EstG.

Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten

♦ u.a. Mitwirkung bei Ausarbeitungen von Haus- und Nutzungsordnungen

♦ Überwachung und Einhaltung der jeweils gültigen Haus- und Nutzungsordnungen

♦ Teilnahme an weiteren Verwaltungsbeiratssitzungen während der üblichen Bürozeiten

♦ Information des Verwaltungsbeirates über wichtige Vorgänge

♦ Mündliche und schriftliche Auskunftserteilung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft einschließlich Gewährung der Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen

♦ Führen des erforderlichen Telefon- und Schriftverkehrs mit den Wohnungseigentümern und Dritten

Vorbereitung und Abschluss von Verträgen und Überwachung der Durchführung

♦ Beratung über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit

♦ Einholung von Angeboten

♦ Führen von Vertragsverhandlungen

♦ Stichprobenweise Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Verträge

♦ Bearbeitung von Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum

Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen

♦ Geordnete Aufbewahrung sämtlicher Verwaltungsunterlagen zur ordnungsgemäßen Verwaltung