Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG):
♦ Nach §2 WEG wird die Gemeinschaft durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum gem. §3 WEG oder durch Teilung gem. §8 WEG begründet
♦ Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist teil rechtsfähig nach §10 Abs. 6 WEG
Trotz gewisser Parallelen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Wohnungseigentümergemeinschaft ein Verband eigener Art.
Wir versichern dem Eigentümer bzw. der Gemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.